Drei Fragen an Urs Steiner, Geschäftsleiter EBL

Nach fast zehn Jahren seit dem Startschuss zum Projekt, fünf Änderungsauflagen und mehreren hunderttausend Franken Kosten für juristische und technische Aufarbeitung wird das Kleinkraftwerk bei Zwingen nun wegen eines Formfehlers weiterhin blockiert. Wie konnte es soweit kommen?
Das Kantonsgericht hat sehr überraschend entschieden, dass der Kanton das Bewilligungsverfahren formal nicht sauber durchgeführt hat. Dieser Gerichtsentscheid ist umso erstaunlicher, als dass der Kanton diese Praxis seit 17 Jahren ohne Beanstandungen so angewendet hat!

Einerseits rufen alle nach «sauberer Energie», andererseits werden anscheinend für solche Projekte immer wieder zahlreiche Stolpersteine in den Weg gelegt. Wo liegt das Problem?
Produktionsanlagen für erneuerbare Energien wie Wind und Wasser liegen in einem Spannungsfeld zwischen Energiewende und Natur- und Umweltschutz und da wirken grosse Kräfte im Hintergrund. Leider wird nun gerade anhand dieses Flusskraftwerks in Zwingen juristisch ausgefochten, was im Kanton eine höhere Gewichtung hat. Das endgültige Urteil wird weitreichende regionale Folgen haben für weitere Kraftwerke wie Wind- und Wasserprojekte. Die EBL ist bereit, ihren Anteil für diesen langwierigen Grundsatzentscheid beizutragen.

Die Situation ist mehr als ernüchternd, wie geht es nun weiter?
Ein mögliches Szenario ist, dass im kommenden Jahr der Kanton Basel-Landschaft das kantonale Gesetz anpasst, damit dieses nicht gegen Bundesgesetz verstösst. Wenn aber die Beschwerden aufrechterhalten werden, kommt es erneut zu Verhandlungen vor dem Gericht mit materieller Prüfung. Das Urteil des kantonalen Verfassungsgerichts kann dann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden und bis 2017 ist dann hoffentlich mit einem finalen Entscheid zu rechnen. Es wird also noch viel Wasser die Birs hinabfliessen, bis wir im Laufental von dieser erneuerbaren Energie profitieren können.

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