Wichtig für die Woche vom 27.04.2020

Liebe Gwärblerin, lieber Gwärbler

Folgende Themen sind gerade brandaktuell:

  • Trinkwassersysteme vor Wiederinbetriebnahme durchspülen!
  • Brauche (und woher kriege) ich Hygienemasken und FFP2-Masken?
  • 1. Mai: Dürfen die Geschäfte öffnen?

Eine Information des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)  

Ab dem 27. April 2020 können erste Einrichtungen wie medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Später werden Sportanlagen, Schulhäuser und andere Institutionen folgen. Meistens sind deren Trinkwasserinstallationen über mehrere Wochen kaum genutzt worden, was die Bildung von Mikroorganismen wie Legionellen fördert, die eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit) auslösen können. Vor Inbetriebnahme müssen deswegen Trinkwasserinstallationen zwingend durchgespült werden. (Quelle)

Die Massnahmen, die der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Coronavirus beschlossen hat, werden ab dem 27. April 2020 schrittweise wieder gelockert.

Trinkwasserinstallationen von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen müssen vor diesem Datum, bzw. vor Inbetriebnahme gründlich durchgespült werden. Das heisst, dass alle Wasserstellen, an denen eine Wasserentnahme erfolgt, geöffnet und durchgespült werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Wasserhähne, Duschköpfe, Wasseranschlüsse usw.

Dabei ist es wichtig, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen. Das sorgt für eine genügend starke Durchströmung in den Leitungen. Der Vorgang soll mindestens so lange laufen, bis die Temperatur des fliessenden Wassers konstant bleibt. Die Spülung muss für das Kalt‐ und das Warmwasser getrennt erfolgen. Diese einfache und wirkungsvolle Massnahme dient dem Gesundheitsschutz der Benutzerinnen und Benutzer.


Zum Thema Masken:
Die Unternehmen sind verpflichtet, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer sowie der Kunden zu ergreifen. 

Schutzmassnahmen im Unternehmen  (Quelle
Es ist Sache des Arbeitgebers, zu definieren, wie diese Massnahmen im spezifischen Kontext seiner Tätigkeit angewendet werden können. Dies kann eine Neuorganisation seiner Arbeitsweise bedeuten. Wenn es objektiv unmöglich ist, die erforderlichen Massnahmen durchzuführen, muss die Tätigkeit ganz oder teilweise unterbrochen werden. Dieser Entscheid ist Sache des Arbeitgebers und muss nicht vom kantonalen Arbeitsinspektorat bestätigt werden. Letzteres kann jedoch im Zweifelsfall konsultiert werden.

Für die Branchen, die ab 27. April den Betrieb wieder öffnen dürfen, wurde letzte Woche entschieden, wie die Schutzmassnahmen auszusehen haben. Bitte informiere Dich bei Deinem übergeordneten Verband oder nutze unten stehende Links oder die Telefonnummer.

Unter dem folgenden Link findest Du ein Merkblatt sowie Checklisten für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: SECO

Übersicht der Schutzkonzepte: backtowork.easygov.swiss

Regionale Bezugsmöglichkeit für Hygienemasken und Atemschutzmasken FFP2:
BSP Handwerker-Shop GmbH
Baselstrasse 21
4243 Dittingen
Tel. 061 763 75 75
info@bsp-shop.ch

www.atemschutzmasken.ag


Der 1. Mai-Markt musste wegen Massnahmen gegen die Corona-Pandemie abgesagt werden.
Ebenso hat der Stadtrat am 20. April als Konsequenz daraus die Öffnung der Ladengeschäfte am 01.05.2020 untersagt.

Siehe hierzu auch das WochenBlatt vom 23.04.2020.

Der Vorstand des Gewerbeverein KMU Laufental wird sich via Wirtschaftskammer dafür einsetzen, dass die verkaufsoffenen Sonntage, die wegen dem Lockdown ausgefallen sind, später im Jahr nachgeholt werden können. 

Grundsätzlich gilt für den 1. Mai (den Sonntagen gleichgestellter Feiertag gemäss
Art. 20a Abs. 1 ArG im gesamten Kanton):

  • Sonntagsverkauf ist für den Betriebsinhaber und seine Familie jederzeit ohne Bewilligungspflicht durch das KIGA möglich.
  • Angestellte dürfen an diesen Sonntagen auf keinen Fall eingesetzt werden.

Corona-Info Laufental / Thierstein / Dorneckberg
Informationssammlung des Regionalen Führungsstabes:

http://corona.laufental.swiss
Für die Bevölkerung, Unternehmen und Kulturschaffende, Kinderbetreuung und Schulen.

Täglich aktuell, vor allem für die KMU: Unser Dachverband: 
https://coronavirus.kmu.org
Themen: Finanzhilfe, Kurzarbeit, Berufsbildung, Grenzgänger, Newsletter…


Telefonische Hotline

Seit dem 23.03.20 hat die Wirtschaftskammer Baselland eine telefonische Hotline (061 927 64 64) eingerichtet, die unseren Mitgliedern – also den regionalen Unternehmen – beratend zur Seite steht und wo möglich Hilfestellungen anbietet.

Nutze dieses Angebot, wenn Du die nötigen Informationen im Internet nicht findest.

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