Flexibler Einkaufen in unserem Stedtli

Für unsere direkte Demokratie werden wir weltweit benieden. Hin und wieder sorgt diese allerdings auch dafür, dass die Mühlen der Politik und der Verwaltung etwas gar langsam mahlen. So etwa im Fall einer Motion, die Franz Meyer und ich im August 2017 im Landrat eingereicht haben. Unser Ziel war, dass das starre Baselbieter Ruhetagsgesetz angepasst wird. Im Gesetzestext «geniesst» die Gemeinde Laufen eine Sonderrolle: Im Baselbiet gelten vier verkaufsoffene Sonntage – zwei davon im Advent. Für Laufen sieht die Sonderregelung vor, dass anstelle eines zweiten Adventssonntages der 1. Mai als bewilligungsfreier Sonntag bestimmt werden kann. Unsere Motion hatte nun zum Ziel, dass der 1. Mai künftig nicht anstelle eines Adventssonntags, sondern anstelle eines Saisonverkaufs jenseits des Dezembers angesetzt werden kann. Klingt nach einem Detail, ist für unseren Detailhandel und dessen Kunden allerdings von grosser Bedeutung.

Mittlerweile ist weit über ein Jahr verstrichen, ohne dass eine entsprechende Revision ein Thema gewesen wäre. Mit einer dringlichen Interpellation habe ich deshalb nun Anfang November unserem Anliegen Nachdruck verliehen. Leider wurde uns für das Jahr 2018 keine Lösung in Aussicht gestellt. Damit bleibt Laufen im 2018 ein zweiter verkaufsoffener Adventssonntag verwehrt – ausgerechnet in jenem Jahr, in dem der letzte Sonntag vor den Festtagen auf den 23. Dezember fällt. Schade für unseren Detailhandel, schade für die Kunden – die mit grosser Wahrscheinlichkeit in die Stadt ausweichen werden – schade für Laufen und sein Tal. Immerhin darf nun für das Jahr 2019 damit gerechnet werden, dass sich etwas tut.
Wir bleiben dran!
Marc Scherrer

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