Finanzielle Soforthilfe von Bund, Kanton und Kunden

Falls Sie eine Verfügung des KIGA zur Kurzarbeit haben und/oder eine Bestätigung Ihrer Ausgleichskasse, dass Sie ein Taggeld infolge der COVID-19 Verordnung beziehen, dann können Sie die finanzielle Soforthilfe COVID-19 des Kantons BL beantragen.

Sie erhalten dann unkompliziert pauschal CHF 7’500.- plus CHF 250.- pro im Unternehmen arbeitende Person. Diese Beiträge müssen nicht zurückbezahlt werden.

Das Formular finden Sie hier

 

Weitere Informationen und nützliche Links für KMU finden Sie auf den Spezialseiten

Zu empfehlen ist natürlich auch die Aktion s’Baselbiet schaffts der Wirtschaftskammer Baselland!

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