Geldeintreiber verliert gegen Gewerbeverein

«Wer nicht hinter der Tätigkeit seiner Geschäftspartner stehen kann, sollte sich dieser Mandate entledigen.» Diesen Tipp gab der Richter der Direct Inkasso GmbH aus Wohlen mit auf den Weg, das ohne Erfolg den Gewerbeverein KMU Laufental auf Schadenersatz verklagt hatte. Das Bezirksgericht Bremgarten bekräftigte weiter, dass die Forderung nach Schadenersatz mit «keinem einzigen Beweis untermauert» worden sei. Die Folge für die Direct Inkasso: Gerichtskosten von 3380 Franken und die Anwaltskosten der Beklagten von insgesamt 12360 Franken.

Zum Ursprung des Geschehens:
Vor drei Jahren hat der Gewerbeverein KMU Laufental auf seiner Webseite eine Warnung der Konsumentenzeitung K-Tipp veröffentlicht betreffend unseriös operierender Anzeigenverkäufer. Diese versuchen in erster Linie, kleine und mittlere Unternehmen zur Unterschrift eines Fax zu drängen, das mittels Kleingedrucktem einen Inserate-Auftrag besiegelt. Die Folgen dieser Geschäftspraktiken sind zahlreiche Rechnungen und Mahnungen, die bei den betroffenen Gewerbebetrieben für rote Köpfe sorgten. Der Ärger entlud sich auf dem KMU-Blog auf der Webseite des KMU Laufentals. Entsprechend den Umständen herrschte ein mitunter rüder Ton («Schlitzohren», «Abzockerfirmen», «Raubrittertum»). Auf dem Portal werden mittels Dutzender Fallbeispiele Hilfestellungen geboten für Geschädigte. So sind unter anderem auch Empfehlungen nachzulesen, wie ungerechtfertigte Forderungen abzuwenden sind. Auch die Direct Inkasso wurde hier namentlich für ihre mitunter harschen Methoden bei der Geldeintreibung für ebendiese dubiose Firmen namentlich erwähnt. Darauf hat das Unternehmen aus Wohlen reagiert und den Gewerbeverein als Betreiberin des Blogs sowie einige Blog-Schreiber wegen Ehrverletzung eingeklagt und von diesen 20000 Franken Schadenersatz gefordert.
Mit der juristischen Niederlage der Geldeintreiberin konnte nun ein wichtiges Zeichen gesetzt werden.
www.kmu-laufental.ch/trickserfirmen

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