Auf keinen Fall bezahlen!

Das aufdringliche akquirieren von dubiosen Anzeigen scheint ein lohnendes Geschäft zu sein. Nur so lässt sich die Häufigkeit von entsprechenden Angeboten an kleine und mittlere Unternehmen erklären.
Wie ist vorzugehen bei einem entsprechenden unliebsamen Kontakt?

Sie erhalten eine telefonische Anfrage oder einen Fax bezüglich Anzeigen oder Telefonbucheinträgen in Medien oder Verzeichnissen, die Ihnen nicht bekannt sind.
Brechen Sie unverzüglich das Telefonat ab und entsorgen Sie ein allfälliges Fax. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ein Dokument.
Verlangen Sie allenfalls ausführliche Unterlagen auf dem Postweg. Sollten Sie diese erhalten – was bei den meisten undurchsichtigen Firmen nicht der Fall sein dürfte – prüfen Sie diese auf Herz und Nieren, sprich: auf Kleingedrucktes.

Sie haben bereits einen Fax oder ein entsprechendes Schreiben unterschrieben.
Verfassen Sie schnellstmöglich einen eingeschriebenen Brief, in dem Sie darauf hinweisen, dass Sie durch das Formular getäuscht worden sind. Danach auf keinen Fall eingehende Rechnungen bezahlen.

Sie haben bereits Rechnungen oder Mahnungen erhalten.
Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie weder auf Rechnungen noch Mahnungen. Zahlen Sie auf keinen Fall eine Rechnung im Stile eines «Lehrgelds».
Falls eine Bankverbindung aufgeführt ist oder ein Einzahlungsschein beiliegt, kontaktieren Sie die entsprechende Bank und weisen Sie darauf hin, mit welchen Praktiken deren Kunde operiert. Nicht selten kündigt das Finanzinstitut solchen Firmen die Treue.
Erfolgt tatsächlich eine Betreibung, beschreiten Sie den Rechtsweg. Es ist kaum damit zu rechnen, dass der Fall weitergezogen wird; zumindest ist bislang kein solcher Gerichtsfall bekannt. Die schlimmste Folge, die Ihnen entstehen könnte, wäre ein Eintrag im Betreibungsregister.
www.ktipp.ch/service/Warnlisten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert