Editorial

Gemeinden geben bei der Ver­gabe eines Auftrages gerne den Auftrag dem billigsten
Anbieter, denn dies lässt sich einfach kommunizieren. Wir von der Verwaltung würden gerne beim wirtschaftlich gün­stigsten Angebot zuschlagen. Was nützt der Gemeinde eine Firma, die u.U. schlecht arbeitet (weil knapp kalkuliert worden ist), die Gemeinde nicht kennt und die Verwaltung dann mit viel Aufwand für Informa­tion, Begleitung, Kontrolle und Überwachung den Auftrag zusammen mit der Firma aus­führen muss?
Die Gemeinden sollten Ihren gesetzlichen Spielraum innerhalb des Submissionsgesetztes nützen und vermehrt Direkt­ver­gaben an Firmen Ihres Vertrauens vollziehen, denn beide profitieren: Die G­e­mein­de erspart sich teure Devis für Sub­missionen und kann den Auf­wand für Überwachung redu­- zieren. Der Unternehmer hat im Gegenzug ein Interesse an guter Arbeit, denn er ist an einer längerfristigen Beziehung interessiert. Der andere Vorteil einer langen, gegenseitigen Beziehung liegt darin, dass bei einem Problem viel einfacher für beide Parteien eine akzeptable Lösung gefunden wer­den kann.

Thomas Hägeli
Bauverwalter Vorderes Laufental c/o 4203 Grellingen

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