Anlässlich der Generalversammlung vom 19.3.2026 unterbreitet der Vorstand den Mitgliedern eine Revision der Statuten. Es werden einige kleinere Anpassungen die sich im Lauf der Zeit ergeben haben. Die zwei grossen Anpassungen sind im gleichen Geiste entstanden, Anpassungen der Statuten an die gelebte Wirklichkeit. Einerseits wird die Möglichkeit zur elektronischen Generalversammlung und Beschlussfassung in die Statuten aufgenommen, was damals während Corona nur dank eines bundesrätlichen Notverordnung möglichgewesen war. Andererseits möchte der Vorstand die Möglichkeit zur Mitgliedschaft leicht öffnen und auch hier der gelebten Wirklichkeit die statutarische Grundlage verschaffen. Die Synopse der neuen Statuten können Sie hier herunterladen.
